Zum Inhalt springen

Unsportlich, unfair oder unterversichert?

Westdeutsche Meister bekommen  GT-Punkte und rechtliche Sicherheit

Warendorf. In gut zwei Wochen stehen die 1. Westdeutschen Discgolf-Meisterschaften an. Sie finden – aufgeteilt in Einzel- (Samstag), Doubles- (Freitag) und Team-Wettbewerb (Sonntag) – statt. Überwiegend anonym wird seit einigen Tagen im Forum der Discgolf-Abteilung des Deutschen Frisbeesport-Verbandes darüber diskutiert, dass die Teilnehmer des Einzelwettbewerbes auch GT-Punkte bekommen. Die Posts bewegen sich zwischen der Einschätzung die Westdeutsche Meisterschaft sei durch die Vergabe von GT-Punkten unsportlich bis unfair. Einige beschwören auch schon das Ende des Discgolf-Sports in Deutschland.

peter_reihardt_wdgmWas steckt wirklich hinter der Anmeldung der Westdeutschen Discgolf-Meisterschaft als GT-Turnier?

logo_wtAusrichter der Westdeutschen Meisterschaft ist der Frisbeesport-Landesverband Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband hat sich seit seiner Gründung im November des Vorjahres nahezu ausschließlich über die Startgelder von Discgolf-Turnieren (WestfalenTour und vom Landesvorstand organisierten GT-Turnieren) finanziert. Der Bundesverband hat die Gründung des Landesverbandes mit 100 € unterstützt. Außerhalb der Discgolf-Startgelder und der Zuwendung des DFV gab es beim Landesverband auf der Einnahmeseite nur die Startgelder (10 € pro Team) der Ultimate-Junioren bei ihrer 1. Westdeutschen Meisterschaft.

Ausgegeben wurde vom Landesverband NRW viel Geld für die allgemeine Frisbeesport-Werbung (u.a. Flyer, Plakate, Webseite). Etwas Geld wurde auch in Beratung von Einzelpersonen, Vereinen sowie kommunalpolitischen Vereinigungen und Gremien sowie Kommunalverwaltungen gesteckt, um weitere öffentliche Discgolf-Anlagen in Nordrhein-Westfalen zu bekommen. Auch wurden zwei Ultimate-Junioren-Projekte (Warendorf, Dortmund) finanziert und mehrere Frisbeesport-Aktionen bei Sportvereinen und in Ferienmaßnahmen unterstützt. Hinzu kommen noch Kosten für Urkunden bei den verschiedenen Westdeutschen Meisterschaften (DDC, Ultimate-Junioren und Discgolf) sowie Pokale für die Westdeutschen Ultimate-Juniorenmeister und den Premierensieger des Frisbiathlon.

Im Sommerferienprogramm des TB Burgsteinfurt gab es zwei von Carl Schröer ausgerichtete Frisbeesport-Einheiten.
Im Sommerferienprogramm des TB Burgsteinfurt gab es zwei von Carl Schröer ausgerichtete Frisbeesport-Einheiten.

Warum hat die finanzielle Situation von Frisbee NRW etwas mit der GT-Anmeldung zu tun? Dies ist ganz einfach, denn Discgolf-Turniere sollten für alle Beteiligten (Starter, Organisatoren, Genehmigungsbehörden, Frisbeesport-Verband) gegen Risiken abgesichert sein. Spätestens seit dem Missgeschick eines vierfachen Deutschen Meisters beim GT-Turnier am 2. März 2014 in Münster, bei dem ein gut bezahlter, anschließend teilweise arbeitsunfähiger Angestellter einer Universität durch eine Frisbeescheibe verletzt wurde, ist die Absicherung von DFV-Veranstaltungen durch Versicherungen ein extrem wichtiges Thema. Der Fall in Münster ist übrigens noch immer nicht abgeschlossen, was insbesondere die örtlichen Discgolfer negativ belastet. So ist weiterhin die Realisierung des durchgeplanten öffentlichen Discgolf-Parcours in Münster auf Eis gelegt.

logo_sporthilfe-nrwGrundsätzlich sind die Discgolfer, wie übrigens alle Frisbeesportler, bei vom DFV und seinen Abteilungen oder vom jeweiligen Frisbeesport-Landesverband genehmigten Veranstaltungen über ihren Sportverein rechtlich abgesichert. Deshalb benötigen alle Discgolf-Vereine, die nicht über ihren Verein durch den jeweiligen Landessportbund (zum Beispiel in NRW die Sporthilfe in Lüdenscheid) versichert sind, eine eigene Sporthaftpflicht-Versicherung für ihre Vereinsmitglieder. Diese sind für nicht gerade schmalen Beitragssatz bei verschiedenen Versicherungen zu bekommen. In Münster war der Verein des Verursacher leider nicht versichert, so dass der Betroffene nun persönlich haftet. Sollte er mit seinem Privathaftpflichtversicherer geklärt haben, dass der Versicherungsschutz seine Freizeitbeschäftigung Discgolf umfasst, könnte unter günstigen Voraussetzungen diese auch bei einem Turnier greifen. Dies allerdings ausschließlich aus Kulanzgründen, da der Spieler an einem genehmigten DFV-Turnier teilgenommen hat und somit grundsätzlich für zugelassene Teilnehmer die Versicherung des Sportvereins, in dem der Starter Mitglied ist, auch für missglückte Würfe des Vereinsmitglieds haftet.

Neben dem Teilnehmer müssen auch die anderen Beteiligten (versicherungs-)rechtlich abgesichert sein. Dies gilt insbesondere für den Turnierverantwortlichen und seinen Verein. Dies geschieht durch eine Veranstalterhaftpflicht, die – wiederum nur bei vom zuständigen Verband genehmigten Turnieren – durch Eigenversicherung (s.o.) oder den zuständigen Landessportbund erfolgt. Grundsätzlich verlangen die Eigentümer der Veranstaltungsfläche die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch den Veranstalter und die Freistellung von Ansprüchen. Dies ist mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung abgesichert, insofern kein grob fahrlässiges oder gar schuldhaftes Handeln vorliegt. Auch die behördlichen oder verbandlichen Vorgaben müssen eingehalten worden sein, damit der Versicherungsschutz im Schadensfall greift.

Die Landessportbünde versichern allerdings nationale und internationale Meisterschaften nicht. Vergleichbares gilt für offizielle regionale Titelkämpfe. Der DFV hat für diese Fälle eine Versicherung bei der ARAG abgeschlossen, um die Ausrichter von Deutschen Meisterschaften (und damit bis zum endgültigen Übergang der Verantwortlichkeit für und Mitgliedschaft der DFV-Vereine ausschließlich in der Zwischenebene Landesverband auch Regionalmeisterschaften) versicherungstechnisch abzusichern.

Dies ist der entscheidende Grund für das Auftauchen der 1. Westdeutschen Meisterschaft im Discgolf in der GT.

loge_gtaltDa bekannt war und bei der Genehmigung des Turniers durch den DFV (DGA, GT-Gremium) auch diskutiert wurde, dass in der Frisbeeszene ein sehr großes Gerechtigkeitsgefühl herrscht, wurde die Westdeutsche Meisterschaft im Zuge der GT-Genehmigung für alle interessierten Discgolfer geöffnet. Anders als qualifizierte NRW-Teilnehmer, die übrigens keine Startgebühr zahlen müssen, sondern ihr Verein mit 10 € pro Teilnahme (Einzelspieler, Duo oder Team) vom Landesverband belastet wird, können sich alle Interessierten für das Turnier anmelden. Aus diesem Grund ist auch die Teilnahmegebühr (unter anderem wegen der Extraversicherung dieser Teilnehmer) recht hoch (25 €) veranschlagt worden.

Leider ist das Anmeldesystem für die GT nicht so flexibel, um dies alles – für jedermann leicht nachvollziehbar – abzudecken. Auch ist das Interesse des Landesverbandes an teilnehmenden Spielern, die nicht den Westdeutschen Meistertitel gewinnen können, da sie weder einem Verein in Nordrhein-Westfalen angehören noch ihren Erstwohnsitz in NRW haben, extrem gering.

Die Westdeutschen Meisterschaften sind das jährliche „Elite“-Turnier in Nordrhein-Westfalen, an dem zum Beispiel nur 24 Open-Spieler und jeweils acht Ü 40- sowie acht Ü 50-Discgolfer, ergänzt um bis zu acht vom Landespräsidenten vergebene Wildcards, um die jeweiligen Titel kämpfen dürfen. Zugleich sollen aber die Junioren und Frauen aus Nordrhein-Westfalen gefördert werden, so dass nahezu alle Interessenten aus NRW in diesen Divisionen einen Startplatz garantiert bekommen.

Da jeder an dem Turnier teilnehmen kann und somit auch die bis zu 40 Punkte für die GT-Challange-Wertung gewinnen kann, sind die anonymen Aufreger im Forum also völlig deplatziert. Ob der TD, der GT-Anmelder hat diese Verantwortung für den Samstag in Warendorf an Franz Schröer übertragen, Bewerbern außerhalb von NRW eine Wildcard gibt, hängt allein von dessen Entscheidung ab, da es eben kein GT-B- sondern ein C-Turnier ist. Bei diesen GT-Basis-Turnieren lässt die DGA ja sogar – unverständlicherweise – Nichtmitglieder zu, was versicherungsrechtlich extrem problematisch ist, da der jeweilige Turnierverantwortliche genauso persönlich mit seinem Privatvermögen haftet, wie der nicht dem DFV zuzurechnende Teilnehmer, der sicherlich ungewollt einen Schaden herbeiführt.

Ist die Aufregung der Anonymen also gänzlich überflüssig? Nein, denn tatsächlich muss im gesamten DFV an der Versicherungsfrage und der Verantwortlichkeit der Vereine und Verbände bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei den unter dem Begriff „Fun-Turnier“ laufenden Events, die derzeit ohne jeglichen Versicherungsschutz sind – noch erheblich nachgebessert werden. Keine Frisbee-Veranstaltung mit Mitgliedern außerhalb des jeweils ausrichtenden DFV-Vereins ist ohne DFV (bzw. LV)-Genehminug versichert. Sobald auch nur ein „Gast“, völlig egal, ob dieser einem anderen DFV-Verein angehört oder nicht, an der vereinsinternen oder öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, liegt die haftrechtliche Verantwortung privat bei dem jeweiligen Übungsleiter oder Turnierverantwortlichem.

Spätestens seit Münster im März vergangenen Jahres kann im Frisbeesport niemand mit Verantwortungsbewusstsein weiter nach dem rheinischen Glaubenssatz „Et hätt noch emmer joot jejange“ handeln.